Darüber hinaus umfasst Ihr Mitspracherecht noch weitere Aspekte Ihrer Reha.
Berechtigten Wünschen zum Zeitraum und zur Durchführung der Reha (stationär, ganztägig ambulant, ambulant) muss ebenfalls entsprochen werden. Auf Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter, Ihre Familie sowie auf Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse wird Rücksicht genommen.

Wie übe ich das Wunsch- und Wahlrecht aus?
Sie können Ihre Wunschklinik bereits beim Einreichen Ihres Reha-Antrags angeben. Aber auch nach der Antragstellung dürfen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht noch wahrnehmen. Und selbst bei bereits bewilligten Anträgen können Sie Ihr Recht noch ausüben.
Kann ich jede Rehaklinik wählen?
Einige Voraussetzungen muss Ihre Wunschklinik erfüllen:
- Die Rehaklinik muss für die Erkrankung geeignet sein.
- Es muss ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag zwischen der Klinik und dem Kostenträger bestehen.
- Die Rehaklinik muss nach dem geltenden Qualitätsstandard zertifiziert sein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf Ihre Wunschklinik nicht abgelehnt werden.